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Der selbstständige Handelsvertreter - IHK Regensburg …

Der Handelsvertreter muss vor Aufnahme seiner Tätigkeit das Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Eine Eintragung ins Handelsregister ist erst dann notwendig, wenn der Geschäftsbereich eine gewisse Größe erreicht hat oder eine Eintragsverpflichtung sich bereits aus der gewählten Rechtsform (z. B. GmbH) ergibt.

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